Inhalt
Michael Brie: Eine kurze Vorbemerkung
Friedrich Schorlemmer: Im Mittelpunkt steht der Mensch. Die allgemeinen Menschenrechte und die europäische Linke
Oskar Lafontaine: Menschenrechte und Sozialismus. Rede auf der gleichnamigen Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 4. Dezember 2008
Bosiljka Schedlich: Menschenrechte und Krieg. Rede auf der Konferenz "Menschenrechte und Sozialismus" der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 4. Dezember 2008 in Berlin
Günter Mayer: Reflexionen über "Die Internationale". Rede auf der Konferenz "Menschenrechte und Sozialismus" der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 4. Dezember 2008 in Berlin
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948
Wir brechen unwiderruflich mit dem Stalinismus als System. Referat von Michael Schumann auf dem außerordentlichen Parteitag der SED vom 08. und 09. sowie 16. und 17. Dezember 1989
Positionen der PDS, der WASG und der Partei DIE LINKE zu den Menschenrechten
Zur konsequenten, offenen und öffentlichen Auseinandersetzung der PDS mit der Problematik "Staatssicherheit". Beschluss der 2. Tagung des 2. Parteitages, 21. bis 23. Juni 1991
Zur Stalinismus-Debatte. 50 Jahre nach dem XX. Parteitag der KPdSU. Erklärung der Historischen Kommission beim Parteivorstand der Linkspartei.PDS vom 7. Februar 2006
Menschenrechte gelten universell. Michael Leutert in der Debatte zu Anträgen von Grünen und FDP zur Menschenrechtssituation in Kuba am 16. März 2006 im Bundestag
Für die unbeschränkte Geltung der Menschenrechte in Deutschland. Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE, 6. April 2006
Aus den Programmatischen Eckpunkten der Partei DIE LINKE (2007)
Eine starke Linke für eine andere, bessere Politik. Antrag des Parteivorstandes an den 1. Parteitag (Leitantrag), Beschluss des Parteivorstandes vom 12. April 2008
Eine Verfassung für Europa! Aus dem Europawahlprogramm der Partei DIE LINKE
Weiterführende Hinweise zur Literatur
Michael Brie: Eine kurze Vorbemerkung
48 Staaten stimmten am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu. Acht Staaten, darunter die Sowjetunion, Saudi-Arabien und Südafrika, enthielten sich. Diese Erklärung wurde zur Grundlage des humanitären Völkerrechts und ist ein wesentlicher Bezugspunkt aller wichtigen politischen Auseinandersetzungen der Gegenwart.
Auf Grundlage dieser Erklärung wurden durch die UNO viele Menschenrechtsabkommen verabschiedet. In vielen Erdteilen gibt es regionale Abkommen. Soziale Bewegungen beziehen sich auf diese Erklärung und die Menschenrechtsabkommen, sie wurden aber auch für Angriffskriege, eine imperiale Politik und die Legitimierung von Diktaturen instrumentalisiert.
Die Erarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde durch eine globale Umfrage der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) in den Jahren 1946 und 1947 vorbereitet, bei der siebzig führende Intellektuelle einen Fragebogen beantwortet hatten. Vor dem Hintergrund Chinesischer, islamischer, hinduistischer und europäischer sowie amerikanischer Traditionen, liberaler und sozialistischer Überzeugungen kamen sie zu dem Schluss, dass in allen diesen Traditionen ein Grundverständnis von menschlichen Rechten und Pflichten gibt und dieses in hohem Maße übereinstimmt (siehe dazu Maritain 1949). Fünfzehn zentrale Rechte wurden erkennbar, die in allen großen Zivilisationen anerkannt sind – das Recht auf Leben, das Recht auf Gesundheitsschutz, das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Hilfeleistung in Not, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Bildung, das Recht auf Information, das Recht auf Meinungsfreiheit und Freiheit der Forschung, das Recht zur Selbstbestimmung, das Recht auf faire Gerichtsverfahren, das Recht auf politische Partizipation, das Recht auf Redefreiheit, Vereinigungsfreiheit, freie Glaubensausübung und Pressefreiheit, das Recht auf Staatsbürgerschaft, das Recht auf Widerstand gegen ungerechte Regime und das Recht, am menschlichen Fortschritt teilzuhaben.
Die sozialistische Grundströmung ist im ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhundert als eine Bewegung für die Einlösung der Menschenrechte vom Standpunkt vor allem der Arbeiterklasse entstanden (siehe dazu Michael Brie und Christoph Spehr im Kontrovers-Heft 1/2008 "Was ist Sozialismus?"). Sie bezog sich auf allgemeine Grundrechte und forderte deren gleiche und universelle Durchsetzung ein. Dazu sollte die politische und wirtschaftliche sowie kulturelle Ordnung des Kapitalismus überwunden werden.
Die folgenden Beiträge spiegeln auch die tragische Geschichte des Verhältnisses von Sozialismus und Menschenrechten wider. Diktatur, Terror und Krieg gingen von Staaten aus, die sich sozialistisch nannten. Die sozialen wurden gegen die politischen Menschenrechte gestellt. Menschenrechts- und Bürgerbewegungen trugen entscheidend zur Delegitimierung der Herrschaft staatskommunistischer Parteien und ihrem Machtverlust bei.
Der Zusammenbruch der Sowjetunion und der staatskommunistischen Regime in Ost- und Ostmitteleuropa wurde jedoch nicht zum Siegeszug der Menschenrechte. Die erkämpften politischen Rechte gerieten in Widerspruch zu den Grundtendenzen eines mehr und mehr entfesselten Kapitalismus, Neoliberalismus und imperialer Kriege. Die im Weiteren abgedruckten Beiträge verweisen auf das uneingelöste Erbe, dass aus der Spannung des Kampfes für die Menschenrechte und für den Sozialismus erwächst.